Hinweisgeberstellen

Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftspartner der RE-INvent Retail GmbH.

Grundpfeiler der RE-IN - Kultur sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

RE-IN stellt im Rahmen seiner regulatorischen Verpflichtungen zum Schutz von Whistleblowern und zur Abgabe von Beschwerden im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachfolgend beide Meldesysteme für Hinweisgeber und Beschwerden in der Lieferkette in mehrsprachiger Form zur Verfügung.

Diese Hinweisgeberstellen mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH („RC-Whistle“) schaffen durch eine für jeden auch anonym zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg von RE-IN zu sichern und Schaden abzuwenden.


Hinweisgeberstelle(Whistleblower-Richtlinie)

Beschwerden in der Lieferkette(Verfahrensordnung gemäß § 8 LkSG)
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